Leserkommentar zum Artikel

Die Haftung des Datenschutzbeauftragten: gegenüber dem Unternehmen

Wie bereits kürzlich behandelt kann der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht nur in Ausnahmefällen direkt von den Betroffenen haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Haftungsgegner ist in solchen Fällen das Unternehmen selbst. Damit stellt sich die Frage, ob und wann das zur Haftung herangezogene Unternehmen bei einem Verstoß gegen Datenschutzrecht Rückgriff gegenüber dem Datenschutzbeauftragen nehmen kann.

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Ext. DSB als Angestellter

Beitrag von Anonym
29.03.2012, 15:40 Uhr

Ich schließe mich dem Kommentar meines Vorredners an.

Wie ist ist Ihre Meinung dazu, Herr Dr. Kraska?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ohne Titel von Unbekannt, 05.03.2010, 11:28 Uhr

    Hier stellt sich allerdings die Frage, zwischen wem der Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen worden ist und wer somit schadensersatzpflichtig wegen Pflichtverletzung nach §§ 280 ff BGB ist. Für den Fall, dass der externe Datenschutzbeauftragte auf eigene Rechnung arbeitet (z.B.... » Weiterlesen

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