Leserkommentar zum Artikel

Die Haftung des Datenschutzbeauftragten: gegenüber dem Unternehmen

Wie bereits kürzlich behandelt kann der Datenschutzbeauftragte bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht nur in Ausnahmefällen direkt von den Betroffenen haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Haftungsgegner ist in solchen Fällen das Unternehmen selbst. Damit stellt sich die Frage, ob und wann das zur Haftung herangezogene Unternehmen bei einem Verstoß gegen Datenschutzrecht Rückgriff gegenüber dem Datenschutzbeauftragen nehmen kann.

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Beitrag von Unbekannt
05.03.2010, 11:28 Uhr

Hier stellt sich allerdings die Frage, zwischen wem der Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen worden ist und wer somit schadensersatzpflichtig wegen Pflichtverletzung nach §§ 280 ff BGB ist. Für den Fall, dass der externe Datenschutzbeauftragte auf eigene Rechnung arbeitet (z.B. Selbständiger), ist die Sachlage klar. Wenn er aber Angestellter eines Unternehmens ist, welches die Dienstleistung "externer Datenschutzbeauftragter" an den Auftraggeber verkauft hat (Dienstvertrag) und der externe Datenschutzbeauftragte diese Tätigkeit im Rahmen seiner Anstellung ausübt, wäre meines Erachtens das Unternehmen schadensersatzpflichtig. Somit müßte das Unternehmen eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschliessen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ext. DSB als Angestellter von Anonym, 29.03.2012, 15:40 Uhr

    Ich schließe mich dem Kommentar meines Vorredners an. Wie ist ist Ihre Meinung dazu, Herr Dr. Kraska?

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