Leserkommentar zum Artikel

Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler?

eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die neuen Zahlungsbedingungen sehen für Verkaufsgeschäfte über eBay einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen für eBay-Händler in Kürze dargestellt werden.

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Keine Gebührenerhöhung - aber sie sitzen 2 Wochen auf dem Geld der Verkäufer

Beitrag von Chris
09.03.2012, 17:35 Uhr

Ich bin bei ebay als privater Verkäufer mit mehreren Accounts angemeldet, über die Hausrat u.ä. von meiner verstorbenen Mutter verkaufe, also z.Zt. recht viele Verkäufe habe.

Obwohl ich i.d.R. meine Artikel am Tag des Geldeingangs verschicke, bekomme ich immer wieder in der detallierten Verkäufer-Bewertung bei "Versandzeit" Bewertungen von 3 oder 4 Sternen. Ich werde also schon für die Laufzeiten der Post verantwortlich gemacht. Wenn nun die Zuordnung von Zahlungen bei ebay dauert oder einfach das System überlastet ist - was ja schon das eine oder andere Mal vorkam - wird mir das wohl nun auch noch von meinen Käufern negativ angelastet.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es - trotz entsprechender Hinweise in meinen Zahlungshinweisen an die Käufer und Bitte um eindeutigen verwendungszweck - bei der Überweisungen immer wieder Leute gibt, die als verwendungszweck einfach nur "ebay" oder "Buch" o.ä. schreiben. Selbst bei ca 20 verkauften Artikeln pro Woche ist es schon mühsam, die Zahlung korrekt zuzuordnen. Wie soll das bei ebay mit Millionen von Zahlungen pro woche dann funktionieren? Wenn die Mitarbeiter in dieser sog. "Service-Gesellschaft", die die Zahlungen abwickeln soll, genauso inkompetent sind wie die, die die Textbausteine bei Anfragen verschicken, dann kann es eigentlich nur schief gehen.

Und wie soll das mit dem Käuferschutz funktionieren? Problemfälle wurden doch bisher von ebay immer nur mit nichtssagenden Textbausteinen abgewimmelt. Kann ein Käufer jetzt einfach einen nicht erhaltenen Artikel melden und bekommt promt sein Geld zurück? Durch die langen Auszahlungsfristen an den Verkäufer sitzt ebay ja bis zu 2 Wochen drauf. Herrliche Zeiten für betrügerische Käufer, die man dann noch nicht mal negativ bewerten kann.

Und da ebay sich anmaßt, nun über wirklich jeden Konflikt zu entscheiden, indem sie das Geld der Verkäufer einbehalten, kann ich wohl davon ausgehen, dass ich auch als privater Verkäufer für bei der Post verloren gegangene Artikel haftbar gemacht werde, obwohl das Versandrisiko ja eigentlich beim Käufer liegt, wenn er eine nicht nachverfolgbare Versandform wählt. Oder soll ich jetzt auch kleinste Artikel für einen Euro nur noch per Einschreiben oder Paket verschicken? Dann würde ich wohl kaum noch was verkaufen können.

Die Auszahlungsfristen für private Verkäufer bei Überweisung auf ein Bankkonto: der 1. Dienstag nach einer 7-Tage-Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer den Artikel als verschickt markiert hat. D.h. ich muss nicht nur im ungünstigsten Fall (Geldeingang / Versand am Mittwoch) fast 2 Wochen auf das Geld für den Artikel warten, sondern in dieser Zeit auch noch die Versandkosten verauslagen! Und ebay sitzt die ganze Zeit auf meinem Geld, ohne Zinsen natürlich!!

Sind diese Einmischungen in die Geschäfte anderer überhaupt rechtmäßig? Ist eine zwangsweise Abtretung von Ansprüchen bei einem Quasi-Monopolisten wie ebay legal? Bei Problemfällen hat ebay sich doch bisher immer darauf berufen, dass sie nur die technische Plattform anbieten und der Kaufvertrag zwischen den Mitgliedern entsteht...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 593 Kommentare vollständig anzeigen

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    Seit ebay nur noch online bezahlt werden kann ähnelt die PLATTFORM EINEM KATALOG ohne kaufoptionen ich werde meine kontodaten nicht an irgendwelche Seiten senden.

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