Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 7: Nutzungsrechte an Software)
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. Der folgende Beitrag (Teil 7) beschäftigt sich mit der Einräumung von Nutzungsrechten an Software.
Hausrecht und Nutzungsrecht koppeln?
Beitrag von Tim Deichsel
18.11.2011, 08:16 Uhr
Seid längerer Zeit ist es ja bereits folgendermaßen, ein Kunde kauft sich ein Spiel via Steam oder Origin und erwirbt damit das Nutzungsrecht. Das dem Kunden faktisch jeglisches Recht auf Nachbesserung abgesprochen wird, daran hat man sich ja mehr doer weniger schon gewöhnt.
Allerdings frage Ich mich wie folgende rechtliche Situation, wie sie momentan in Deutschland auftaucht, sich rechtlich äussern würde.
Publisher EA bietet mit der Hauseigenen Plattform Origin einen eigenen Download und Vertriebsdienst an. Dort loggt man sich Branchenüblich mit einem Account in die Software ein und und bekommt anschließen Zugriff auf Freundeslisten Spieleangebote und die erworbenen Lizenzen.
Des weiteren wird kann man den Account auch in einem Forum nutzen um sich mit EA Mitarbeitern oder anderen Nutzern zu unterhalten. Nun gibt es natürlich auch Nutzer die maßlos über ein Spiel oder den Support enttäuscht sind und machen sich in benanntem Forum Luft. "EA ist ein Drecksladen" und ähnliches ist zulesen. Der Publisher reagiert und sperrt den Account vom Forum aus, nutzt somit sein Hausrecht. Alles normal soweit.
Der Nutzer nun natürlich auf 180 möchte sich bei einem gemütlichen Spielchen abreagieren und versucht sich in Origin mit seinen Accountdaten einzuloggen. Anstatt das es funktioniert bekommt er eine Fehlermeldung alá "Ihr Account wurde suspendiert, für weitere Fragen kontaktieren sie den EA Support."
Entsetzt nicht mehr auf die erworbenen Lizenzen zugreifen zukönnen, meldet sich der Nutzer nun beim Support und bekommt gesagt, das nichts für ihn getan werden kann, da er gebannt wurde.
Wie ist die rechtliche Grundlage? Gibt es eine? Das eine verbale Entgleisung dazu führt das eine nicht näher terminierte Lizenz verfällt halte Ich für bedenklich, wenn nicht sogar rechtlich unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen Tim Deichsel
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