Achtung: Abmahnrisiko für Amazon-Marketplace-Händler
Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, wurde kürzlich ein Händler, der über die Internethandelsplattform Amazon Marketplace Waren zum Verkauf anbot und dabei das Produktbild eines ebenfalls bei Amazon Marketplace registrierten Mitbewerbers nutzte, vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung verurteilt.
Hart Durchgreifen
Beitrag von Kassiopeia
05.08.2011, 15:27 Uhr
Das Urheberrecht mittels einer AGB auszuhebeln, kann nicht gestattet werden. Niemand, der für viel Geld eigene Produktfotos fertigen lässt, überlässt diese freiwillig seinen Mitbewerbern.
Man bedenke: Die Herstellung eigener Produktbilder kann sehr kostenintensiv sein. Dann kommen Mitbewerber, hängen sich an das Angebot und unterbieten den Preis. Was leicht ist, da diese z.B. die Fotos anderer mitbenutzen und so Kosten sparen können.
Der Verkäufer, der weder Mühe, Kosten noch Aufwand gescheut hat schaut in die Röhre.
Eine neue Abmahnwelle steht am Anfang. Vielleicht schützt jetzt noch das Beenden solcher Angebote.
Ansonsten: diese Entscheidung des Gerichts war längst fällig!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 13 Kommentare vollständig anzeigen
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Amazon von Andy, 28.02.2013, 16:57 Uhr
Amazon wird in Zukunft den Markt kaputt machen.Großhandel wird es bald in Deutschland nicht mehr geben .Nur noch Wohnzimmerverkäufer ect
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urheberrecht fotos von susi, 15.01.2013, 21:37 Uhr
hi, ich verstehe das alles nicht. wie kann z.b jemand der keine originalware (chinaimport - noname) auf amazon das originalfoto einstellen. diejenige hat keine EAN nummern der ware. wenn sie EAN nummern kaufte kann sie doch auch nicht automat. das foto erhalten oder? als Marke steht ihr name... » Weiterlesen
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99,99% der Websiten User und Onlineshops verletzten das Copyright von Sinnfrei, 01.08.2012, 15:44 Uhr
Dann machen sich 99,99% der Onlineshops und Websiten strafbar, auch Amazon klaut Logos von AMD Intel Benq Nvidia AMD wo wiederum nur AMD Intel ect.. die Rechte besitzen.Nehmen wir eine Grafikkarte wo das Nvidia Logo drauf ist was Amazon verkauft somit hat Amazon sich strafbar gemacht denn die... » Weiterlesen
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Ist der Händler denn immer der Urheber??? !!! von Marco, 01.02.2012, 11:14 Uhr
Wenn ich als Fotograf ein Produktfoto erstelle von einem Produkt, welches VIELE Händler verkaufen, so liegt es nahe, dass ich das Foto mit "einfachen Nutzungsrechten" verkaufe. Es ist auch davon auszugehen, dass der Fotograf nicht ständig AGB von femden Firmen liest, die alle im Internet Handel... » Weiterlesen
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Bilder gehen doch in Amazon Eigentum über von Lisa Taylor, 26.07.2011, 20:13 Uhr
Soweit mir bekannt ist, stimmt man bei der Erstellung eines Angebotes den Amazon AGBs zu. Diese besagen, dass man Bilder , die man für ein Angebot einstellt automatisch in den Besitz und die Nutzung von Amazon übergehen. Somit verliert derjenige, der seine Bilder bei Amazon hochlädt... » Weiterlesen
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Abmahnrisiko für Amazon Marketplace Händler von Silke, 26.07.2011, 18:59 Uhr
Vielleicht mal die Amazon AGB lesen. Beim Hochladen der Bilder werden alle Rechte an Amazon abgetreten. Und somit stellt Amazon die Bilder zur Verfügung.
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Bildrechte bei Amazon von Mark, 26.07.2011, 13:31 Uhr
Bei einigen Lesern des Artikels scheint ein Missverständniss vorzuliegen. Es geht hier nicht (nur) um Bilder, die von einem anderen Amazon User einem anderen User »geklaut« wurden. Es geht, wie in unserem eigenen Fall darum, dass sich ein Amazon Verkäufer unser Produktfoto zu Eigen machte und dann... » Weiterlesen
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Zu Ihren Kommentaren von IT-Recht Kanzlei, 26.07.2011, 10:16 Uhr
@ Karin Marschalk: Vielen Dank für den interessanten Hinweis. Aus rechtlicher Sicht würde dies die Situation - wie Sie völlig richtig bemerken - nicht gerade verbessern. @ Günter Schreiber: Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen... » Weiterlesen
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- von Amazon Nutzer, 26.07.2011, 08:59 Uhr
Guten Morgen, ich verkaufe auf Amazon. Bei der Anmeldung dort akzeptiert man die Amazon AGB. Dort weist Amazon (zumindest zum Zeitpunkt meiner Anmeldung) darauf hin, das bei der Anlage eines Artikels die Rechte daran (an Bild und Beschreibung)an Amazon übertragen werden. Vor diesem Hintergrund... » Weiterlesen
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Verbannung abmahnender Händler angebracht. von Sebastian, 26.07.2011, 08:50 Uhr
Wer andere Händler auf der Plattform wegen eines Bildes abmahnt, sollte sich überlegen, ob die Plattform der richtige Platz ist. Schließlich hat man der Nutzung der Rechte vorher zugestimmt und lässt sich bewusst darauf ein. Die Vermutung liegt nahe, dass man sich mit einem befreundeten Anwalt... » Weiterlesen
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