Leserkommentar zum Artikel

Die 100 EUR-Abmahnung (UrhG)

Im Zuge der Umsetzung der sog. Enforcement-Richtlinie in das deutsche Recht, trat zum 1. September 2008 auch der neue § 97a Abs. 2 UrhG in Kraft. Dieser begrenzt die vom Abgemahnten zu tragenden Kosten einer berechtigten urheberrechtlichen Abmahnung auf 100 EUR, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt, die außerhalb des geschäftlichen Verkehrs begangen wurde.

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Verschlechterung für die Abgemahnten

Beitrag von Herbert Huber
13.01.2009, 23:11 Uhr

Wieder einmal wird das deutsche Recht verkompliziert und für den "kleinen Mann" verschlechtert. Bisher gab es "Kosten" pro Abmahnbrief - je nach vom Abmahner festgesetzten Streitwert - von - sagen wir mal - 730 Euro. Ich schaltete einen Anwalt ein, der wehrte die Abmahnung ab und berechnete mir - sagen wir - 300 Euro. "Gewinn": 430 Euro, da man auf den eigenen Kosten sitzen blieb. Nun habe ich die Wahl: 100 Euro oder meinen Anwalt einschalten: 300 Euro oder mehr. Folge: es lohnt sich nicht einen Rechtsanwalt zu nehmen, um die Abmahnung abzuwehren. Ich zahle lieber 100 Euro. Das lohnt sich für den abmahnenden Rechtsanwalt immer noch. Er druckt halt nächtens ein paar Abmahnungen mehr. Völlig offen ist die Lage bei unberechtigten Abmahnungen. Darf da der Rechtsanwalt weiter nach Gutdünken den Streitwert festsetzen und - sagen wir - 730 Euro pro Brief verlangen? Wann wird Deutschland rechtsstaatlich (keine Pauschalverurteilung per einfachen Abmahnbrief; die Nachweispflicht liegt beim Abmahnenden)?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Abmahnung ohne Vollmacht erhalten/Kläger hatte plötzlich das Foto nicht mehr auf PC von Gaby, 08.09.2009, 13:30 Uhr

    Also ich bin abgemahnt worden,weil ich angeblich ein Foto kopiert haben soll.Der Abmahnung durch eine Rain lag keine Vollmacht des Abmahners bei.Es kam Anfang des Jahres zum Gerichtstermin.Das streitgegenständliche Foto war dann plötzlich nicht mehr auf dem PC meines Abmahners, trotzdem ist das... » Weiterlesen

  • Ed Hardy von Opfer, 08.07.2009, 18:25 Uhr

    Nun mal Klartext bitte: kann beim erstmaligen Verstoß wegen eines Ed Hardy Plagiats bei einer Privatperson § 97a angewendet werden. Bitte keine Spekulationen sondern Fakten. Danke

  • Ohne Titel von Unbekannt, 12.06.2009, 17:37 Uhr

    Herr Huber, zu Ihrer Kenntnis: ein Rechtsanwalt setzt in Deutschland seine Gebühren nich nach Gutdünken fest, sondernn nach RVG und liegt bei einem Streitwert v. 100,00 EUR die von einem Rechtsanwalt für seiner außergerichtliche Tätigkeit zu erhebende Gebühr bei 83,54 EUR.

  • Naja von Klaus, 08.01.2009, 16:26 Uhr

    Ich frag mich aber dann warum die Ed Hardy Abmahnungen trotzdem immer noch erheblich mehr als 100 Euro kosten sollen...

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