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Leserkommentar zum Artikel

Wann ist die Übermittlung einer Rechnung per E-Mail oder Fax zulässig?

Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den umsatzsteuerlichen Voraussetzungen bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen. Der Beitrag wurde uns freundlicherweise durch die [SWA Steuerberatungs GmbH|http://www.s-w-a.de/] zur Verfügung gestellt.

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rechnung per post wird doch auch nur ausgedruckt?

Beitrag von francesca
25.01.2011, 15:18 Uhr

wenn ich eine rechnung mit der post verschicke, weil der auftraggeber diese, seit ich umsatzsteuer berechne, nicht mehr als reine spdf-dokument akzeptieren will, drucke ich sie aber ganz genauso einfach nur aus, wie er es vorher mit meinen pdfs getan hat. so tut es also der empfänger auch, wenn ich sie ihm jetzt postalisch zuschicke?

woran erkennt das finanzamt denn nun, dass die rechnung von mir/bei mir ausgedruckt wurde und nicht beim auftraggeber?!? weil: unterzeichnen muss ich sie ja nicht. muss der auftraggeber etwa den briefumschlag mitaufbewahren? oder ist die regelung vielleicht wirklich leicht daneben?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Aussagen hoffnungslos veraltet von Oliver Berndt, 09.07.2014, 17:55 Uhr

    Die auf dieser Seite gemachten Aussagen sind leider alle durch die neue Gesetzeslage bereits seit 2011 überholt und daher jetzt schlicht falsch. Die Seite sollte dringend aktualisert werden.

  • Anwaltrechnung als Nachnahme von sarah, 01.05.2012, 11:49 Uhr

    Es ist sehr interessant zu lesen, dass bei elektronischer Übersendung, die UST nicht abzugsfähig ist. Ich frage mich, wie verhält sich der Versand einer Anwaltsrechnung als Nachnahme, auch so etwas habe ich in der Praxis erlebt. Also das Anwaltshonorar wurde per Nachnahme eingefordert. Sehr... » Weiterlesen

  • DDR pur von midas, 09.03.2010, 11:32 Uhr

    Leider hat das SPD geführte Finanzministerium die Steuerregeln (Schröderregierung etc.) so weltfremd verschärft, dass bei Kenntnis der Sachlage unternehmerisches Wirken in D für Gründer unmöglich erscheint. Gratulation Finanzmielke pur!

  • Ohne Titel von m.v, 16.12.2009, 08:48 Uhr

    Ist eine Lockerung der Anforderungen an eine Rechnung per email in Sicht? meine Überlegung Rechnung ausschließlich elektronisch zu bearbeiten um damit die Durchlaufzeit (Eingang, Prüfung, Archivierung) zu beschleunigen wird hier schon im Keim erstickt. aber danke für den informativen Beitrag

  • Ohne Titel von m. grelle, 29.06.2009, 10:59 Uhr

    rechnung per email wie will das finanzamt prüfen auf welchem drucker die rechnung ausgedruckt wurde? ist es denn so, das zu jeder rechnung auch der umschlag inkl. poststempel aufbewart werden müsste um nachweisen zu können das die rechnung auf dem postweg erhalten wurde? aber wie ist es wenn ich... » Weiterlesen

  • Es ist noch viel schlimmer von H.Blum, 11.12.2008, 12:34 Uhr

    Als ich mich zum ersten Mal mit dieser Thematik befasst habe, musste ich ganz schnell feststellen, dass den meisten Online-Rechnung-Versendern diese Vorschriften komplett unbekannt sind. Schlimmer noch: Den meisten Empfängern solcher per E-Mail übersendeten Rechnungen ist diese ganze Problematik... » Weiterlesen

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