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Wann ist die Übermittlung einer Rechnung per E-Mail oder Fax zulässig?
vom 03.03.2008, 11:35 Uhr
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Die auf dieser Seite gemachten Aussagen sind leider alle durch die neue Gesetzeslage bereits seit 2011 überholt und daher jetzt schlicht falsch.
Die Seite sollte dringend aktualisert werden.
Es ist sehr interessant zu lesen, dass bei elektronischer Übersendung, die UST nicht abzugsfähig ist. Ich frage mich, wie verhält sich der Versand einer Anwaltsrechnung als Nachnahme, auch so etwas...
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wenn ich eine rechnung mit der post verschicke, weil der auftraggeber diese, seit ich umsatzsteuer berechne, nicht mehr als reine spdf-dokument akzeptieren will, drucke ich sie aber ganz genauso...
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Leider hat das SPD geführte Finanzministerium die Steuerregeln (Schröderregierung etc.) so weltfremd verschärft, dass bei Kenntnis der Sachlage unternehmerisches Wirken in D für Gründer unmöglich...
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meine Überlegung Rechnung ausschließlich elektronisch zu bearbeiten um damit die Durchlaufzeit
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wie will das finanzamt prüfen auf welchem drucker die rechnung ausgedruckt wurde? ist es denn so, das zu jeder rechnung auch der umschlag inkl. poststempel aufbewart werden müsste...
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