LG München: Mc Donalds Werbe-Jingle „Ich liebe es“ nicht urheberrechtlich geschützt
In einer aktuellen Entscheidung des LG München I wurde befunden, dass der Werbe-Jingle "Ich liebe es" der Schnell-Restaurantkette McDonalds kein urheberrechtlich geschütztes Werk i.S.d. § 2 UhrG darstellt.
McDonalds
Beitrag von Sarah Jakob
29.08.2010, 10:03 Uhr
Wenn der Komponist diese Melodie doch FÜR McDonalds geschaffen hat, muss er damit doch auch die Verwertungsrechte abgetreten haben. Schließlich ist das doch der Sinn eines solchen Werkvertrages, oder? Was sollte McDonalds denn mit einem Jingle, den es nicht verwenden darf? Scheint fast so, als ob die "Nicht-Werksfähigkeit" des Jingles zum Bummerang für den Komponisten geworden ist. Ganz nach dem Motto: wer anderen eine Grube gräbt...
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Ich liebe es (nicht) von Hanne G., 27.08.2010, 09:22 Uhr
Liegt das nun an der Kürze der Melodie? Gibt es einen Richtwert, ab wievielen Tönen eine Melodie schützenswert ist? Und muss der Schöpfer nun leer ausgehen? Finde ich ein bißchen unfair, da er doch tatsächlich einen kreativen Beitrag geleistet hat, der sich bei der Burgerbraterei größter... » Weiterlesen
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