Leserkommentar zum Artikel
Verwendung von KI-Tönen: Abmahnrisiken!
KI-generierte Musik, Töne und Klänge erfreuen sich großer Beliebtheit. Jeder kann schnell und häufig sogar gratis KI-Töne erzeugen und etwa zur Vertonung von Social Media-Posts einsetzen. Aber nicht ohne Risiko.
»dürften«
Beitrag von Peter
15.09.2025, 23:03 Uhr
Sie schreiben:
»Dabei dürften in großem Umfang auch urheberrechtlich geschützte Inhalte von der KI erfasst worden sein.«
Reicht hier die bloße Annahme der Rechteinhaber oder müssen diese den KI-Anbietern beweisen, dass ihre kreativen Werke zu Trainingszwecken genutzt wurde.
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