Mit Einmalsiegeln gegen das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht im Fernabsatz ist in manchen Fällen ausgeschlossen, wenn die Versiegelung der Ware beschädigt worden ist. Doch können auch in anderen Fällen sog. Einmalsiegel das Widerrufsrecht ausschließen?
Fragwürdige Gesetzeslage
Beitrag von Cf
29.07.2025, 05:55 Uhr
Also ich frage mich langsam, auf welcher rechtlichen Grundlage Onlinehändler im Vergleich zu lokalen Geschäften derart benachteiligt werden. Es heißt immer Verbraucherschutz. Verbraucher dürfen Schilder bei Kleidung abschneiden, Folien von z.B. verschweißten Spielen aufreißen und was sonst noch so. Wenn das jemand in einem Ladengeschäft machen würde, dann wäre der Ärger vorprogrammiert (vielleicht sollte ich mal in den nächsten Laden gehen und von allen T-Shirts die Textilkennzeichnung entfernen, die ich zum ausprobieren anziehe, weil das ja beim Testen stört...). Also die Frage: Welche rechtliche Grundlage gibt es für diese Benachteiligung einer Branche? Gleichbehandlung, bzw. gleiche Marktchancen sind hier eindeutig nicht vorhanden...
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