Leserkommentar zum Artikel
Abmahnradar: Fehlende Grundpreise
Der fehlende Grundpreis ist immer noch einer DER Abmahngründe im E-Commerce. Außerdem: Die Werbung als Ultraschallzahnbürste und die "Marke Mensch ärgere Dich nicht".
Vereinsmeierei
Beitrag von D.
10.06.2025, 22:57 Uhr
Diese ganzen unseriösen Vereine gehören verboten. Haben nichtmal ein Gewerbe, lassen aber abmahnen. Wo gibt`s denn sowas, außer in Deutschland? Nirgends. Vermutlich alles Rentner oder Hartzis, denen RTL II zu langweilig geworden ist. Übel.
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