Leserkommentar zum Artikel
Spielzeugwarnhinweise: Spielzeug rechtssicher verkaufen
Wer gewerblich Spielzeug über das Internet verkauft, muss sich zwingend mit der korrekten Online-Kennzeichnung des Spielzeugs befassen. Wir klären gerne auf.
Anonym
Beitrag von Anonym
16.05.2025, 17:50 Uhr
Ist das Wort „Achtung“ auch bei unspezifischen also frei formulierten Warnhinweisen zwingend vorgeschrieben?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben