Leserkommentar zum Artikel

Spielzeugwarnhinweise: Spielzeug rechtssicher verkaufen

Wer gewerblich Spielzeug über das Internet verkauft, muss sich zwingend mit der korrekten Online-Kennzeichnung des Spielzeugs befassen. Wir klären gerne auf.

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Anonym

Beitrag von Anonym
16.05.2025, 17:50 Uhr

Ist das Wort „Achtung“ auch bei unspezifischen also frei formulierten Warnhinweisen zwingend vorgeschrieben?

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