Leserkommentar zum Artikel

Ferienhausvermietung: Preis für "Endreinigung" muss im "Endpreis" enthalten sein

Ein Vermieter von Ferienwohnungen muss in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen. Dies hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter Hinweis auf die Vorschriften der Preisangabenverordnung entschieden. Das Gericht hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einem Vermieter von Ferienwohnungen untersagt, für Ferienwohnungen mit Mietpreisen zu werben, in die nicht die Kosten für die obligatorische Endreinigung eingerechnet sind.

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Das ist gar nicht möglich

Beitrag von Andreas
03.04.2025, 06:56 Uhr

Wenn bei einer Ferienwohnung im Übernachtungspreis die Endreinigung enthalten sein muss, dann ist das gar nicht machbar.

Eine Preisangabe von XX € je Nacht kann die Endreinigung nicht enthalten, weil der Vermieter nicht weiß, wie lange der Gast buchen möchte.

Bucht er nur 2 Nächte, macht der Vermieter Verlust, wenn die Endreinigung der Reinigungsfirma 80 Euro kostet und die Übernachtung mit 50 Euro angegeben ist.

Bucht der Gast hingegen 14 Tage, dann muss er anteilig die Endreinigung des Gastes mitbezahlen, der nur 2 Nächte kommt.

Wie will man das machen?

Beim Onlinehandel muss man auch immer zuzüglich des Versandes und der Verpackung zahlen, obwohl man nicht wählen kann, ob man Versand und Verpackung wünscht. Da gehts nicht mal er Abholung und somit ist Verpackung und Versand eine zwingende Preiskomponente, die gar nicht optional gestaltet werden kann.

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