Barrierefreiheitserklärung für Shops
Größere Online-Shops müssen in Kürze eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Wir stellen ein rechtssicheres Muster bereit.
Für befreite Unternehmer nicht erforderlich und nicht geeignet
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
14.03.2025, 08:42 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihren Kommentar.
In der Barrierefreiheitserklärung sind gemäß Anlage 3 Nr. 1 zum BFSG primär Informationen dazu bereitzustellen, welche gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für den betroffenen Unternehmer gelten.
Ist dieser als Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG aber insgesamt vom BFSG befreit, können für ihn keinerlei Barrierefreiheitsanforderungen gelten.
Eine Barrierefreiheitserklärung, die über gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit aufklären muss, ist damit für Kleinstunternehmer nicht nur obsolet, sondern wäre auch inhaltlich irreführend.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
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