Leserkommentare zum Artikel

Barrierefreiheitserklärung für Shops

Größere Online-Shops müssen in Kürze eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Wir stellen ein rechtssicheres Muster bereit.

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Barrierefreiheitserklärung für eBay Pflicht?

Beitrag von Fragesteller
05.06.2025, 17:25 Uhr

Hallo, zumindest lt. dem Plattformbetreiber eBay müssen gewerbliche eBay-Verkäufer für ihre Angebote eine Barrierefreiheitserklärung hinterlegen.

Siehe: https://www.ebay.de/help/account/regulatory/european-accessibility-act-sellers?id=5642

Denkbar wäre vielleicht, dass eBay hier vornehmlich auf die (wenn auch sehr begrenzten) Gestaltungsmöglichkeiten via HTML innerhalb eines eBay Shops abzielt..

Jedenfalls ist man als gewerblicher eBay-Händler nun mit dieser Anforderung von eBay konfrontiert.

Könnte für diesen Zweck nicht doch eine spezielle Barrierefreiheitserklärung für eBay bereitgestellt werden?

Ein Klassiker der Bürokratie

Beitrag von K.M
20.05.2025, 07:52 Uhr

"Welche Behörde ist in Deutschland für die Aufsicht zuständig? - Das ist noch nicht final beschlossen". Die Unternehmen sollen schon mal loslaufen, aber die Politik kriegt 4 Wochen vor dem Start ihre eigenen Klamotten nicht fertig. Da sollte es eine Regelung geben, dass damit automatisch die Umsetzung für alle verschoben wird, bis auch die Polititk die Voraussetzungen erfüllt hat.

Für befreite Unternehmer nicht erforderlich und nicht geeignet

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
14.03.2025, 08:42 Uhr

Guten Tag,

danke für Ihren Kommentar.

In der Barrierefreiheitserklärung sind gemäß Anlage 3 Nr. 1 zum BFSG primär Informationen dazu bereitzustellen, welche gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für den betroffenen Unternehmer gelten.

Ist dieser als Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG aber insgesamt vom BFSG befreit, können für ihn keinerlei Barrierefreiheitsanforderungen gelten.

Eine Barrierefreiheitserklärung, die über gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit aufklären muss, ist damit für Kleinstunternehmer nicht nur obsolet, sondern wäre auch inhaltlich irreführend.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

Frage: Auch für freiwillige Information geeignet?

Beitrag von CF
14.03.2025, 06:52 Uhr

Hallo, kann diese Barrierefreiheits-Erklärung auch für einen Shop genutzt werden, der eigentlich von der Pflicht befreit ist - also rein aus Informations- und Servicegründen? Es wäre toll, wenn man in der Konfiguration einfach anklicken könnte "nicht verpflichtet - freiwillige Erklärung" und in der Erklärung wird als erster Satz dann entsprechend ein Hinweis ausgegeben, dass es eine FREIWILLIGE Erklärung ist, obwohl man nicht verpflichtet ist. (etwa so wie "damals" die freiwillige Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren) :-)

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