Leserkommentar zum Artikel

Barrierefreiheitserklärungen für Mandanten

Ab Ende Juni sind diverse Internetauftritte nicht nur barrierefrei auszugestalten. Seitenbetreiber müssen auch informieren, welche Anforderungen für sie gelten und wie diese umgesetzt werden. Wir stellen hierfür Muster-Erklärungen bereit.

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Keine Barrierefreiheitserklärungen für befreite Kleinstunternehmer

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
25.02.2025, 09:20 Uhr

Guten Tag,

danke für Ihren Kommentar.

Kleinstunternehmer, die von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit sind, müssen keine Barrierefreiheitserklärungen bereitstellen und auch nicht über ihre Befreiung informieren.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

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