Barrierefreiheitserklärungen für Mandanten
Ab Ende Juni sind diverse Internetauftritte nicht nur barrierefrei auszugestalten. Seitenbetreiber müssen auch informieren, welche Anforderungen für sie gelten und wie diese umgesetzt werden. Wir stellen hierfür Muster-Erklärungen bereit.
Keine Barrierefreiheitserklärungen für befreite Kleinstunternehmer
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
25.02.2025, 09:20 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihren Kommentar.
Kleinstunternehmer, die von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit sind, müssen keine Barrierefreiheitserklärungen bereitstellen und auch nicht über ihre Befreiung informieren.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
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