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Ab Ende Juni sind diverse Internetauftritte nicht nur barrierefrei auszugestalten. Seitenbetreiber müssen auch informieren, welche Anforderungen für sie gelten und wie diese umgesetzt werden. Wir stellen hierfür Muster-Erklärungen bereit.

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Erklärung auch für Kleinunternehmen erforderlich?

Beitrag von Cf
25.02.2025, 08:02 Uhr

Hallo, ist die Erklärung zur Barrierefreiheit im Shop auch für Kleinunternehmen erforderlich, die diese nicht umsetzen müssen - bzw. muss darüber informiert werden, dass die Anforderungen nicht umgesetzt werden müssen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

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  • Keine Barrierefreiheitserklärungen für befreite Kleinstunternehmer von IT-Recht Kanzlei, 25.02.2025, 09:20 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Kleinstunternehmer, die von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit sind, müssen keine Barrierefreiheitserklärungen bereitstellen und auch nicht über ihre Befreiung informieren. Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

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