Prüfpflicht für Produktverpackungen: Schnellcheck über „LUCID“
Herstellerverpackungen dürfen ohne Registrierung nach dem VerpackG nicht in den Handel gelangen. Händler sind verpflichtet, dies zu überprüfen. Wie gelingt die Prüfung über LUCID?
Nur der Hersteller?
Beitrag von CF
14.01.2025, 09:17 Uhr
Hallo, trifft es tatsächlich zu, dass nur der Hersteller selbst seine Verpackung melden kann? Alternativ könnte der Shopbetreiber x aus dem Beispiel doch die Verpackung und die Mengen unter der Herstellerbezeichnung melden und auf eigene Kosten entpflichten, oder was spricht dagegen?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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suche händeringend zusätzliches Personal um alle Gesetze zu erfüllen von Karl, 12.02.2019, 18:48 Uhr
So langsam soll der Online-Handel wohl kaputt gemacht werden...... Am laufenden Band gibt es neue Gesetze aus der EU, die EINZIG und ALLEIN von Deutschland eingehalten werden. Dazu kommen dann noch etliche deutsche Gesetze, die im Prinzip (aber leider nur im Prinzip) von allen Verkäufern weltweit... » Weiterlesen
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