Prüfpflicht für Produktverpackungen: Schnellcheck über „LUCID“
Herstellerverpackungen dürfen ohne Registrierung nach dem VerpackG nicht in den Handel gelangen. Händler sind verpflichtet, dies zu überprüfen. Wie gelingt die Prüfung über LUCID?
suche händeringend zusätzliches Personal um alle Gesetze zu erfüllen
Beitrag von Karl
12.02.2019, 18:48 Uhr
So langsam soll der Online-Handel wohl kaputt gemacht werden......
Am laufenden Band gibt es neue Gesetze aus der EU, die EINZIG und ALLEIN von Deutschland eingehalten werden. Dazu kommen dann noch etliche deutsche Gesetze, die im Prinzip (aber leider nur im Prinzip) von allen Verkäufern weltweit eingehalten werden sollten. Aus der Rubrik, in der ich verkaufe, sind nur ungefähr 2% der Verkäufer bei Lucid registriert - den ganzen Ausländern, die schon jahrelang nach Deutschland verschicken, ist es doch so was von egal was die EU oder Deutschland an Gesetzen erfindet. Dies ist eindeutig eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil aller deutschen Händlern. Abmahnungen gibt es nur in Deutschland, alle Verkäufer aus allen anderen Ländern haben weder ein Impressum, noch einen Widerruf eingestellt und sind schon garnicht bei Lucid registriert.
Die deutsche Regierung sollte endlich einmal etwas tun um die deutschen Verkäufer gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland zu stärken, aber stattdessen wird immer wieder und noch fester nachgetreten.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Nur der Hersteller? von CF, 14.01.2025, 09:17 Uhr
Hallo, trifft es tatsächlich zu, dass nur der Hersteller selbst seine Verpackung melden kann? Alternativ könnte der Shopbetreiber x aus dem Beispiel doch die Verpackung und die Mengen unter der Herstellerbezeichnung melden und auf eigene Kosten entpflichten, oder was spricht dagegen?
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