Prüfpflicht für Verpackungsregistrierung anderer Hersteller im Online-Handel: Schnellcheck über die ZSVR-Datenbank „LUCID“
Seit dem 01.01.2019 sind Online-Händler unter Geltung des neuen Verpackungsgesetzes nicht nur regelmäßig verpflichtet, eigene Verpackungen zu lizenzieren. Vielmehr wird Ihnen auch eine Prüfpflicht dahingehend auferlegt, ob Hersteller von anderem produktbegleitenden Verpackungsmaterial registriert sind. Fällt die Prüfung negativ aus, stellt das Verpackungsgesetz ein Vertriebsverbot für den Handel auf, dessen Nichtbeachtung mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Wie der Prüfpflicht durch die Nutzung der Registrierungsdatenbank „LUCID“ Rechnung getragen werden kann, ist Gegenstand des aktuellen Beitrags.
suche händeringend zusätzliches Personal um alle Gesetze zu erfüllen
Beitrag von Karl
12.02.2019, 18:48 Uhr
So langsam soll der Online-Handel wohl kaputt gemacht werden......
Am laufenden Band gibt es neue Gesetze aus der EU, die EINZIG und ALLEIN von Deutschland eingehalten werden. Dazu kommen dann noch etliche deutsche Gesetze, die im Prinzip (aber leider nur im Prinzip) von allen Verkäufern weltweit eingehalten werden sollten. Aus der Rubrik, in der ich verkaufe, sind nur ungefähr 2% der Verkäufer bei Lucid registriert - den ganzen Ausländern, die schon jahrelang nach Deutschland verschicken, ist es doch so was von egal was die EU oder Deutschland an Gesetzen erfindet. Dies ist eindeutig eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil aller deutschen Händlern. Abmahnungen gibt es nur in Deutschland, alle Verkäufer aus allen anderen Ländern haben weder ein Impressum, noch einen Widerruf eingestellt und sind schon garnicht bei Lucid registriert.
Die deutsche Regierung sollte endlich einmal etwas tun um die deutschen Verkäufer gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland zu stärken, aber stattdessen wird immer wieder und noch fester nachgetreten.
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