Leserkommentar zum Artikel

Werbung für Arzneimittel – Teil 2 – Erinnerungen in der Werbung!

Werbung für Arzneimittel – wie bereits der erste Teil des Beitrags gezeigt hat, ist Arzneimittelwerbung rechtlich nicht unproblematisch. Im heutigen zweiten Teil geht es um gesetzliche Ausnahmen von den Werbebeschränkungen für Arzneimittel. Wann eine Ausnahmen möglich sind und welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen, lesen Sie nun im 20. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Horst F.

Beitrag von Arzneimittelwerbung
14.07.2010, 06:52 Uhr

Also handelt es sich um die sog. Erinnerungswerbung, wenn ein Fernsehspot nur besagt, dass ein Mittel gegen "Abgeschafftheit" wirkt, ohne dass auf den Wirkstoff, Nebenwirkungen etc. eingegangen wird? Hier genügt es also, dass eine bekannte Schauspielerin von dem "Heilmittelchen" vorschwärmt und es empfiehlt. Mehr muss der "Patient" nicht wissen? Und wie verhält es sich, wenn es um sogenannte nicht-verschreibungspflichtige Medikamtente geht?

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