Leserkommentar zum Artikel

EuGH: Mitbewerber können Datenschutzverstöße abmahnen

Datenschutzverstöße sind schnell begangen und kommen auch in gut organisierten Unternehmen immer wieder vor. Der EuGH hat entschieden: Derartige Verstöße können von Mitbewerbern abgemahnt werden, auch bei fehlender Betroffenheit.

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Da geht den Denunzianten jetzt einer ab!

Beitrag von D.
04.11.2024, 03:35 Uhr

Prima, solche Regelungen sind insbesondere in Deutschland, dem Land der Denunzianten, Blockwarte und Korinthenkacker ja genau richtig. BRAVO. Da freut sich der Spießbürger. Während es z.B. in den USA keinerlei Abmahn-Schwachsinn gibt. Auswandern ist die beste Lösung.

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