Leserkommentar zum Artikel

Verkäufer muss für fehlende CE-Kennzeichnung der Produkte wettbewerbsrechtlich haften

Eine Vielzahl von Produkten muss für deren Verkehrsfähigkeit im Binnenmarkt der Europäischen Union mit dem CE-Zeichen versehen sein. Die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist dabei ganz klar Sache des Herstellers. Dennoch muss der bloße Verkäufer haften, wenn ein kennzeichnungspflichtiges und von ihm angebotenes Produkt nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist – so entschied kürzlich das OLG Frankfurt a.M.

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Händler = Hersteller ?!

Beitrag von Jiji
07.10.2024, 22:52 Uhr

Angenommen ein Händler A in Deutschland lässt in Spanien durch eine Firma B Baustoffe herstellen und verkauft diese unter dem eigenen Handelsnamen in Deutschland. Kann der Händler A eine eigene CE-Kennzeichnung mit seinem Namen anbringen. Die CE-Kennzeichnung würde gleichlautend mit der Kennzeichnung des Herstellers sein nur mit dem Unterschied dass der Text in die deutsche Sprache übersetzt worden ist und als Hersteller der Händler angegeben wird - so wie ich das in der neuen GPSR gelesen habe, ist gilt jeder Händler der Produkte unter seinem eigenen Markennamen vertreibt zugleich als Hersteller (obwohl er es nur für sein Unternehmen herstellen lassen hat). Würde mich über eine fachkundige Rückantwort freuen.

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