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Zum 01.07.2022 wird die Registrierungspflicht auf alle Arten von Verpackungen und mithin auch auf solche ausgeweitet, die nicht an einem dualen System zu beteiligen sind.

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Freiberufler

Beitrag von Heiko Von Tippelskirch
04.07.2024, 22:36 Uhr

Wer schon benutzte Verpackungen nutzt ist also kein "erst in den Verkehr bringer". Warum soll auf die Wiederverwendung bezahlt werden?

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