Leserkommentar zum Artikel

Rechtliche Anforderungen beim Verkauf von Pfefferspray

Pfeffersprays erfreuen sich vor allem bei weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einer zunehmenden Beliebtheit, versprechen ob ihres Mitführens einen besonderen Geleitschutz und vermitteln vor allem des Nachts ein beruhigendes Sicherheitsgefühl. Als Distanzvorrichtungen sind sie durch die chemisch-physikalische Wirkung der enthaltenen Flüssigkeit, die eine schmerzende Reizung der Schleimhäute verursacht, nämlich geeignet, Angriffe menschlicher oder tierischer Natur zuverlässig abzuwehren. Allerdings sind in Anbetracht ihrer potenziellen Gefährlichkeit und des Risikos zweckwidriger Verwendungen nicht nur der Besitz, sondern auch der Handel mit Pfeffersprays in zahlreichen Nationen besonderen sicherheitsrechtlichen Einschränkungen und Voraussetzungen unterworfen. Ob und unter welchen Umständen auch beim Verkauf in Deutschland spezielle gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Frage bezüglich Tierabwehrsprays

Beitrag von Leah
19.06.2024, 16:18 Uhr

Es wurde alles sehr gut erklärt, mir bleibt nur eine Frage, nämlich wie weit der Sprühradius von klar gekennzeichneten Tierabwehrsprays sein darf. Kann sein, dass ich dies überlesen habe aber ich finde diese Angabe nicht im Text und es wurde ja erwähnt, dass der Sprühradius bei speziell Tierabwehrsprays nicht den maximalen 2 Metern entsprechen muss. Würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen, danke für den tollen Beitrag :)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ideoten Sicher beschrieben von Heiko Buresch, 19.04.2016, 21:27 Uhr

    Ganz super erklärt ! Man muss bei Ihrer Ausführung auch nicht belesen sein, sondern nur Ihren Ausführungen von Oben nach Unten folgen um unter dem Strich wissen zu müssen, das sich das Pfefferspray zwar zur Abwehr von zum Beispiel " Hunden " angewendet werden darf, jedoch bei der Anwendung gegen... » Weiterlesen

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