Rechtliche Anforderungen beim Verkauf von Pfefferspray
Pfeffersprays erfreuen sich vor allem bei weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einer zunehmenden Beliebtheit, versprechen ob ihres Mitführens einen besonderen Geleitschutz und vermitteln vor allem des Nachts ein beruhigendes Sicherheitsgefühl. Als Distanzvorrichtungen sind sie durch die chemisch-physikalische Wirkung der enthaltenen Flüssigkeit, die eine schmerzende Reizung der Schleimhäute verursacht, nämlich geeignet, Angriffe menschlicher oder tierischer Natur zuverlässig abzuwehren. Allerdings sind in Anbetracht ihrer potenziellen Gefährlichkeit und des Risikos zweckwidriger Verwendungen nicht nur der Besitz, sondern auch der Handel mit Pfeffersprays in zahlreichen Nationen besonderen sicherheitsrechtlichen Einschränkungen und Voraussetzungen unterworfen. Ob und unter welchen Umständen auch beim Verkauf in Deutschland spezielle gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Ideoten Sicher beschrieben
Beitrag von Heiko Buresch
19.04.2016, 21:27 Uhr
Ganz super erklärt ! Man muss bei Ihrer Ausführung auch nicht belesen sein, sondern nur Ihren Ausführungen von Oben nach Unten folgen um unter dem Strich wissen zu müssen, das sich das Pfefferspray zwar zur Abwehr von zum Beispiel " Hunden " angewendet werden darf, jedoch bei der Anwendung gegen Menschen an einem sehr dünnen juristischen Faden hängt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Frage bezüglich Tierabwehrsprays von Leah, 19.06.2024, 16:18 Uhr
Es wurde alles sehr gut erklärt, mir bleibt nur eine Frage, nämlich wie weit der Sprühradius von klar gekennzeichneten Tierabwehrsprays sein darf. Kann sein, dass ich dies überlesen habe aber ich finde diese Angabe nicht im Text und es wurde ja erwähnt, dass der Sprühradius bei speziell... » Weiterlesen
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