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Bislang nicht eindeutig geklärt war, ob die Widerrufsbelehrung zwingend auch die Telefonnummer des Händlers ausweisen muss. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit brachte nun der BGH die Klärung.

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Titel? Beim Gerichtsvollzieher!

Beitrag von Stiller Esel
05.06.2024, 13:56 Uhr

Gut dargestellt!

:-)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Dr. von AB, 12.12.2024, 12:14 Uhr

    Und warum entscheiden sämtliche Richter in 1 Instanz anders im Fall Tesla? In der Verhandlung wird sogar öffentlich kommentiert, dass sich alle Richter abgesprochen hätten. Ein sehr zweifelhaftes Rechtssystem!?

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