Leserkommentar zum Artikel

Kein Widerrufsrecht: Ist Verbraucher dennoch zu informieren?

Das Gesetz schließt für bestimmte Fälle ein Widerrufsrecht aus - etwa wenn Waren auf persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Muss dann über das nicht (!) bestehende Widerrufsrecht belehrt werden?

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Aufschluss vom Widerruf als Schutz vor Rücksendung

Beitrag von Johann
19.04.2024, 21:05 Uhr

Ich bin der Meinung das ein auschschluß des Rechtes auf Widerruf nur für Waren gilt, die angefertigt und somit nicht Teil eines Sortiments sind. Im konkreten Fall nimmt ein Händler die Ware nicht zurück und beruft sich hier auf die exklusive Zusammenstellung mit sonderbestellung einiger Teile für den kompletten Satz an Teilen. Auf seiner Website bietet er aber nach Lagerbestand noch 4 gleiche komplette Sätze an. Obwohl schon angemahnt wurde, ist das einsehen des Händlers nicht nicht erfolgt. Für mich ist dies eine Risikoabwälzung auf Kunden! Außerdem sind die eingestellten Bilder nicht identisch mit den gelieferten Teilen und hier ist auch meine Meinung, das ein realbild der beste Weg ist um richtige Ware zu bestellen.

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