Leserkommentar zum Artikel

OLG Frankfurt: „Acryl“ statt „Polyacryl“ bei Textilkennzeichnung zulässig

Wer Textilien online verkauft, muss die Fasern exakt nach der Textilkennzeichnungsverordnung benennen. Die Kurzform „Acryl“ für die Polyacrylfaser dürfte schon zu hunderten Abmahnungen geführt haben. Zu Unrecht, wie das OLG Frankfurt entschied.

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Sehe ich wie S.Jokiel

Beitrag von SM
08.03.2024, 00:39 Uhr

Ich kann ebenfalls keinen Eintrag für Polyacryl mehr in der aktuellsten Fassung der Verordnung finden. Was ist denn nun korrekt anzufenden für ein Polyacryl?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Polyacryl jetzt auch verboten? von S. Jokiel, 17.01.2024, 10:36 Uhr

    Schaue ich aktuell (17.01.2024) in den Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung (Seite 12) https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:272:0001:0064:DE:PDF finde ich nur noch die Bezeichnung Modacryl. Damit kann Polyacryl nicht mehr korrekt gekennzeichnet werden (?).

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