Leserkommentar zum Artikel

OLG Frankfurt: „Acryl“ statt „Polyacryl“ bei Textilkennzeichnung zulässig

Wer Textilien online verkauft, muss die Fasern exakt nach der Textilkennzeichnungsverordnung benennen. Die Kurzform „Acryl“ für die Polyacrylfaser dürfte schon zu hunderten Abmahnungen geführt haben. Zu Unrecht, wie das OLG Frankfurt entschied.

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Polyacryl jetzt auch verboten?

Beitrag von S. Jokiel
17.01.2024, 10:36 Uhr

Schaue ich aktuell (17.01.2024) in den Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung (Seite 12) https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:272:0001:0064:DE:PDF

finde ich nur noch die Bezeichnung Modacryl. Damit kann Polyacryl nicht mehr korrekt gekennzeichnet werden (?).

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Sehe ich wie S.Jokiel von SM, 08.03.2024, 00:39 Uhr

    Ich kann ebenfalls keinen Eintrag für Polyacryl mehr in der aktuellsten Fassung der Verordnung finden. Was ist denn nun korrekt anzufenden für ein Polyacryl?

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