OLG Frankfurt: „Acryl“ statt „Polyacryl“ bei Textilkennzeichnung nicht abmahnbar
Wer online Textilien verkauft, muss im Angebot die enthaltenen Fasern kennzeichnen. Die Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung sind sehr formalistisch und schreiben genaue Bezeichnungen für die einzelnen Faserarten vor. Die Kurzform „Acryl“ für die Polyacrylfaser dürfte schon zu hunderten Abmahnungen geführt haben. Zu Unrecht, wie nun das OLG Frankfurt entschied.
Polyacryl jetzt auch verboten?
Beitrag von S. Jokiel
17.01.2024, 10:36 Uhr
Schaue ich aktuell (17.01.2024) in den Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung (Seite 12) https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:272:0001:0064:DE:PDF
finde ich nur noch die Bezeichnung Modacryl. Damit kann Polyacryl nicht mehr korrekt gekennzeichnet werden (?).
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Sehe ich wie S.Jokiel von SM, 08.03.2024, 00:39 Uhr
Ich kann ebenfalls keinen Eintrag für Polyacryl mehr in der aktuellsten Fassung der Verordnung finden. Was ist denn nun korrekt anzufenden für ein Polyacryl?
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