BGH: Fundstelle muss angegeben werden, wenn auf Produktbild von Artikelverpackung ein aufgebrachtes Testergebnis erkenntlich ist
Die Bewerbung von Testersergebnissen stellt ein attraktives Marketinginstrument für den Warenabsatz dar. Allerdings müssen Online-Händler hierbei besonders vorsichtig zu agieren. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 15.04.2021 (Az.: I ZR 134/20) entschieden, dass derjenige, der mit der Abbildung einer Produktverpackung wirbt, auf der ein Test-Siegel der Stiftung Warentest abgebildet ist, den Verbraucher auch über die Fundstelle des Tests informieren muss. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.
Herr
Beitrag von Paul
19.08.2023, 22:11 Uhr
Die Stiftung Warentest verbirgt die tests hiner einer Paywall - wie ist hier die erforderliche "leichte Zugänglichkeit" gegeben? Zudem sind die Testkriterien nie verlinkt und nicht einsehbar...
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