Leserkommentar zum Artikel

EuGH verbietet Entgelte für Überweisungen

Laut EuGH dürfen Unternehmen bei elektronischen Zahlungen seit 2018 keine Unterschiede mehr bei den elektronischen Zahlungsmitteln machen, was wiederum bedeutet, dass für diese kein zusätzliches Entgelt verlangt werden darf.

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Anwendbarkeit auf Mietzahlungen?

Beitrag von Anja Umland
16.08.2023, 08:27 Uhr

Guten Tag, ist dies auch anwendbar auf Mietzahlungen, wenn vertraglich eine Zusatzgebühr vereinbart wurde, sollte der Mieter seine Zahlungen von Sepa-Mandat auf Überweisung umstellen?

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