Leserkommentar zum Artikel

AGB, Widerrufsbelehrung & Co.: Rechtssicher einbinden

Wie werden die AGB, Widerrufsbelehrung & Co. im Online-Handel eigentlich rechtssicher eingebunden? Wir zeigen, wie es geht.

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Antwort zu den Fragen von Merle und Sebastian

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
06.07.2023, 16:20 Uhr

Guten Tag,

grundsätzlich dürfen Sie in Ihren AGB und in Ihrer Widerrufsbelehrung auch die Du-Form verwenden. Bei der Widerrufsbelehrung stellt sich insoweit die Frage, ob die gesetzliche Privilegierung verloren geht, weil mit der Du-Form vom gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung abgewichen wird. Hierzu ist uns bisher noch keine Rechtsprechung bekannt. Letztlich dürfte es sich aber um eine unwesentliche Abweichung vom gesetzlichen Muster handeln, so dass die Widerrufsbelehrung jedenfalls aus diesem Grund alleine nicht rechtlich angegriffen werden könnte.

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