Vorsicht: Der Einsatz von ChatGPT verstößt aktuell gegen den Datenschutz
Ohne Zweifel wird der Einsatz von Tools wie ChatGPT bereits sehr kurzfristig für viele Unternehmen erhebliche Erleichterungen bringen. Aktuell steht ChatGPT aber im Kreuzfeuer der Datenschützer. Tatsächlich wirft ChatGPT viele problematische Datenschutzfragen auf.
Daten auch ohne Zustimmung speichern nach Interessenabwägung gem. Art 6 Abs. 1 f) DSGVO
Beitrag von Leser
27.04.2023, 15:23 Uhr
Meiner Meinung nach liegen enorme berechtigte Interessen der Öffentlichkeit vor, die aktuellen und zukünftigen Segnungen der KI nutzen zu können. Die Interessen der Öffentlichkeit dürften meiner Meinung nach jedenfalls höher zu bewerten sein, als die datenschutzrechtlichen Interessen der betroffenen Personen. Nach Art 6 Abs. 1 f) DSGVO wäre es in diesem Fall erlaubt, personenbezogene Daten auch ohne Zustimmung der Betroffenen zu speichern. Es ist eben eine Frage der Interessenabwägung. Und bei KI geht es um die Zukunft der Menschheit.
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Viel Lärm, wenig dahinter von R. Winter, 21.06.2023, 10:56 Uhr
Ein KI-gestützter Chatbot wird weder der große Untergang sein noch einen großen Segen bringen. In vielen Bereichen ist KI schon da und hilft dem Menschen. Es schadet aber auch schon in einigen Bereichen. Wie immer bedarf es der gesetzlichen Regelung und auch für ein vom Menschen geschaffenes... » Weiterlesen
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