Leserkommentar zum Artikel

Plattform-Händler: Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ins Impressum!

Seit Juli 2021 benötigen Händler auf Plattformen wie Amazon oder eBay zwingend eine Umsatzsteuer-ID – und müssen diese auch im Impressum angeben. Gerade bei Neubeantragungen wird dieser Pflichtangabe oft übersehen.

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Umsatzsteuernummer eigener Onlineshop

Beitrag von M. W.
31.03.2023, 17:26 Uhr

Hallo! Was ist, wenn ich nicht auf einer Plattform verkaufe, sondern nur im eigenen Onlineshop. Brauche ich dann diese Ust. ID Nr. trotzdem im Impressum? Danke!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Frau von Diana, 31.03.2023, 13:20 Uhr

    Ich habe per Internet zwei Nummern beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Für meine Tätigkeit als Selbstständige, die Dienstleistungen erbringt habe ich eine bekommen. Für den Handel mit meinen Produkten (etsy) hat mir das Amt eine Nummer verweigert, weil ich beim Finanzamt als... » Weiterlesen

  • Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ins Impressum von H.K., 31.03.2023, 12:13 Uhr

    Guten Tag, wir haben die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schon seit Anfang an in unserem Impressum stehen. Es macht keinen Unterschied. Im Gegenteil, somit wird den unseriösen Anwaltskanzleien, welche nur von Abmahnungen leben, den Wind aus den Segeln genommen. Und uns erspart es die unnötige... » Weiterlesen

  • Konfiguration Impressum von Anna B., 31.03.2023, 08:32 Uhr

    Wenn ich mein Impressum konfiguriere und als Kleinunternehmen eingetragen bin, wird mit die Ust.Nr. im konfigurierten Zustand nicht angezeigt. Wie muss ich diese nun im Impressum erklären? Vielen Dank für Ihre Nachricht.

  • Frau von Meier, 30.03.2023, 21:53 Uhr

    Guten Abend, verstehe ich richtig, dass ich die UmsatzsteuerID als Kleinunternehmer nun auch ins Impressum eintragen muss? Besten Dank.

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