Leserkommentar zum Artikel

Das Recht der Werbung: mit Bildern, Videos und Grafiken im Internet

Ohne Multimedialität ist Werbung im Internet undenkbar. Hierzu gehören vor allem Bilder, Videos und Grafiken. Wer diese Elemente für die Werbung nutzt, muss dafür auch die Nutzungsrechte haben. Die unberechtigte Nutzung kann teure Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Abmahnungen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Daher sollte stets geprüft werden, ob Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang bestehen.

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Frau

Beitrag von Bianka Mädel
21.03.2023, 18:33 Uhr

Folgender Sachverhalt, auf den ich hier keine Antwort finde: Für ein Bingo Spiel habe ich mir 153 Lebensmittel (Bsp. Lätta, Jakobs, Born usw.) gekauft, diese Abfotografiert und ein Bingo Spiel entworfen, welches ich zum Verkauf anbieten möchte. Meine Frage. Verstoße ich gegen das Markenrecht?

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