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Leserkommentar zum Artikel

Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen ab dem 28.05.2022

Zwar steht Verbrauchern im Fernabsatz auch für Dienstleistungen ein Widerrufsrecht zu. Anbieter können es aber frühzeitig zum Erlöschen bringen, wenn die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde. Zusätzlich gelten Sonderregeln für den Wertersatz im Widerrufsfall. Zum 28.05.2022 tritt für das Dienstleistungswiderrufsrecht ein neuer Rechtsrahmen in Kraft. Was für Anbieter zukünftig gilt, zeigen wir inklusive Formulierungsbeispielen in diesem Überblick.

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unlautere Geschäftspraktiken Online Dienstleister

Beitrag von van der Wal
12.12.2022, 00:22 Uhr

Aufgrund einer Nachlassklärung benötige ich einen Grundbuchauszug und bin auf einen Internetanbieter hereingefallen, der wohl mit der Informationsseite des Gerichtes verlinkt war und mir wurde die ganze Zeit suggeriert, dass ich auf der Internetseite des Grundbuchamtes wäre und dort den Grundbuchauszug beantragen kann. Aufgewacht bin ich bei der Zahlung mit Paypal- es war ein Verlag und nicht das Amt, aber der Klick war schon gemacht. Ich habe sofort widerrufen und bei Paypal einen Konflikt gemeldet. Ich bezahle nun 100 €, zuzüglich der Kosten für die Auszüge nochmals direkt an das Amt. Mein Widerspruch wird mit diesen Worten abgewiesen- Bei Ihrer Bestellung greift das gesonderte Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 Satz 2 BGB), da wir die Bestellung vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tage vollständig erfüllen. Über dieses gesonderte Widerrufsrecht unserer Dienstleistung wurden Sie informiert und haben dieses ausdrücklich mit einem Häkchen am Ende der Antragstellung akzeptiert. Als ich das Häkchen machte, dachte ich immer noch es wäre das Amt. Im Nachhinein habe ich auf der Gerichtsseite gesehen, dass vor solchen Unternehmen gewarnt wird und online kein Grundbuchauszug ausgegeben wird. Diese Geschäftspraktiken sind in meinen Augen höchst zweifelhaft. kann man sich noch irgendwie dagegen wehren?

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