Leserkommentar zum Artikel

UWG - Schwarze Klausel Nr. 13 - Wenn Kopien als Originale verkauft werden

Die Welt der Plagiate ist groß. Aber grundsätzlich gilt: es darf (alles) kopiert werden, was nicht durch ein Schutzrecht wie das Marken-, Patent- oder Urheberrecht geschützt wird. Verboten ist es jedoch, die Verbraucher zu täuschen und in die Irre zu führen, indem beispielsweise Kopien als Originale verkauft werden. Dafür sorgt die Schwarze Klausel Nr. 13 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den vierzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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Student

Beitrag von Roman
06.11.2022, 21:57 Uhr

Wie wäre es, wenn man z.B. Kopien von Louis Vuitton verkaufen möchte und sagt direkt, dass es eine Kopie davon ist? Das heißt, der Nutzer wird informiert, dass es kein Original ist, die Kosten sind natürlich auch kleiner. Gibt es in dem bereich was mach aufpassen soll?

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