Leserkommentar zum Artikel

FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich

Welche verpackungsrechtlichen Pflichten treffen Online-Händler in Österreich und inwiefern sind davon auch deutsche Online-Händler betroffen? Hierzu unsere aktuellen FAQ.

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§2 Geltungsbereich österreichischen Verpackungsverordnung ab 2023

Beitrag von Stephan
19.10.2022, 14:08 Uhr

Hallo,

in der österreichischen Verpackungsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008902) Fassung 19.10.2022 steht unter "§2 Geltungsbereich" nur folgendes:

"(1) Diese Verordnung gilt für in Österreich in Verkehr gesetzte Verpackungen und alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel, in der Verwaltung, im Gewerbe, im Dienstleistungsbereich, in Haushalten oder anderswo anfallen und unabhängig von den Materialien, aus denen sie bestehen. (2) Im Falle des Fernabsatzes im Sinne des § 5a des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2013, durch einen Versandhändler, der keinen Sitz oder keine Niederlassung in Österreich hat, unterliegen auch die nach Österreich gelieferten Verpackungen und die in weiterer Folge anfallenden Verpackungsabfälle dem Geltungsbereich der Verordnung. (3) Diese Verordnung gilt für folgende in Österreich in Verkehr gesetzte Produkte: 1. Einweggeschirr und -besteck, 2. Einweg-Kunststoffprodukte gemäß Anhang 6 und 3. Fanggeräte gemäß § 3 Z 27. "

Meine Fragen: 1. Wo steht in der gesamten Verordnung, dass dies für Versandhändler nur bei Lieferungen an Privathaushalte gilt? 2. Wo steht, dass das Gesetz auch für andere Waren als die 3 Positionen in §2 Abs. 2 aufgelistete gilt?

Danke.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 9 Kommentare vollständig anzeigen

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