Leserkommentar zum Artikel

Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler?

eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die neuen Zahlungsbedingungen sehen für Verkaufsgeschäfte über eBay einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen für eBay-Händler in Kürze dargestellt werden.

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EBAY zockt ab

Beitrag von Jany Tempel
14.10.2022, 07:23 Uhr

Meine Antwort an die Anwälte von EBAY:

Vorgang:

Ich habe als Privatperson am 26.07.2022 mehrere Inserate auf Ebay eingestellt. Da ich Optionen wählte, die Gebühren kosten sollten, habe ich mehrfach gegoogelt (siehe Anhang) in welchem Fall die Gebühren anfallen. Mehrfach wird über Google angezeigt, dass die Gebühren (in meinem Fall Option: “Mindestpreis nicht erreicht”) erst fällig werden, wenn ein Verkauf zustande gekommen ist.

Ein paar Tage später fand ich eine Abbuchung über 600€ auf meinem Konto wieder und kontaktierte den Support, dass da etwas nicht stimmen könne.

Am 2.08.2022 versicherte die Dame vom Support mir am Telefon, dass sie das Missverständnis erkenne und sich darum kümmern werde es rückgängig zu machen, ich solle aber alle Inserate löschen, was ich umgehend tat. Es waren weder Gebote noch Verkäufe passiert.

Am 3.08.2022 bekam ich eine Email vom Kundenservice, dass mein Anliegen nicht rückgängig gemacht werde und ich die Gebühren bezahlen müsse.

Ich legte Widerspruch ein und lege ihn hiermit wiederholt ein:

1. auf Grund m. E. Vortäuschung falscher Tatsachen / Benutzerunfreundlich ohne Warnung.

Wer würde eine Option wählen, die bei Nichtverkauf eine horrende Summe an Gebühr kostet?

Beispiel: ich will eine Rolex für 5000€ verkaufen, stelle zur Sicherheit mit Mindestpreis ein, weil ich Angst habe, dass die Uhr sonst für € versteigert wird, verkaufe die Uhr aber nicht und habe für das Inserat dann 150€ Gebühren bezahlt? Das ist doch vollkommen absurd.

Benutzer in solche Kostenfallen zu locken, sollte strafbar sein.

Man hatte mir die Lösung des Problems versprochen und sich kundenfreundlich genannt, wenn es um offensichtliche Missverständnisse ging. Ebay ist inzwischen ein überladenes Plateau für das man einen Bachelor machen müsste, um es zu durchblicken, von Benutzerfreundlichkeit kann da keine Rede mehr sein.

2. habe ich 29.07.2022, am 1.,2. und 3. August mich mehrfach mit dem Support auseinandergesetzt, nachdem ich, wie aufgetragen, am 2.08. alle Inserate gelöscht hatte. Somit befand sich der Vorgang innerhalb der üblichen 14-tägigen Widerrufsrecht von Verträgen. Ich habe widerrufen, gelöscht und widersprochen.

Dabei bleibe ich.

Nach weiterer Recherche finde ich zahlreiche Artikel, die diese Problematik beleuchten:

https://www.it-recht-kanzlei.de/viewComment.php?nid=5494

https://www.finanztip.de/blog/neue-ebay-gebuehren-veraergern-verkaeufer/

Wenn Sie dies nicht akzeptieren, behalte ich mir vor mich öffentlich gegen diese offensichtliche Bauernfängerei zu wehren.

Jany Tempel

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 591 Kommentare vollständig anzeigen

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