Leserkommentar zum Artikel

Löschpflichten für ungenutzte Kundenkonten im Online-Shop nach der DSGVO?

Die DSGVO räumt Betroffenen ein Recht auf Vergessenwerden ein, mit dem auf Antrag beim Verantwortlichen die Löschung aller dort verarbeiteten Daten beantragt werden kann. Zur effektiven Rechtsdurchsetzung sind Verantwortliche aber auch von sich aus verpflichtet, Datenlöschungen zu bewirken, wenn der Löschung keine gesetzlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Online-Händlern stellt sich hier die Frage, wie die Löschungsanforderungen in Bezug auf ungenutzte Kundenkonten umzusetzen sind.

» Artikel lesen


ohne

Beitrag von Schuster
27.09.2022, 12:23 Uhr

Sehr geehrter Herr Salewski, endlich mal eine Aussage, die meine Frage zur Löschungspflicht von Kundenkonten kompetent, kurz und verwertbar beantwortet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt werde ich einen Teil Ihrer Ausführungen (mit Quellangabe!) an das Untenehmen weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen H.-J. Schuster

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Dr. von Michael Bickel, 03.02.2023, 10:35 Uhr

    Das ist eine sehr gute Information. Das hilft leider nichts, wenn die Firma; wo man gerne Löschung des Kontos anfragen möchte, keinerlei Kontaktkanal bietet. So wie zurzeit das online-Antiquariat ZVAB. Was tut man dann?

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei