Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen (z. B. „Cash-Back-Aktion“) des Herstellers im Online-Handel
Die Werbung mit Geld-zurück-Garantien oder anderen „Cash-Back-Aktionen“ stellt auch im Online-Handel eine beliebte Verkaufsförderungsmaßnahme dar. In der Regel werden solche Aktionen vom Händler durchgeführt und entsprechend beworben. Doch was gilt für den Fall, dass nicht der Händler sondern der Hersteller eine solche Aktion durchführt. Wie kann der Händler dies für seine eigenen Angebote fruchtbar machen und was hat er dabei ggf. zu beachten? Dieser Beitrag soll hierüber Aufschluss geben und Online-Händler mit einem Muster für die Praxis unterstützen.
Herr
Beitrag von Blaubär
17.07.2022, 18:28 Uhr
Wie sieht es eigentlich mit sogenanten Cashback Firmen aus. Gibt es da ein Rechtanspruch? Gleich in zwei Fällen vertröstet mich jetzt so ein Cashback seit 2.6.21 und seit 6.3.21 In beiden fällen wurde der Cashback einfach abgeleht,weil ich angeblich die Ware retourniert hätte. In einem Fall habe ich mir sogar persönlich ein Schreiben vom Händler geben lassen,dass 1 Jahr nach Kauf bestätigt,dass ich nichts storniert/retourniert habe Von der Cashback Firma bekomme ich seitdem nur noch folgende Sätze zu hören.
Mit den Worten "wir fassen nochmal nach" oder "wir haben haben noch kein Antwort von unserem Partnernetzwerk"
Ich hatte sogar ein 3 Fall wo ich seit 3.3 gewartet habe und erst nach 8 Monate ständige Beschwerde den Cashback von 0.83 Euro erhalten habe Aber sobald man etwas mehr Cashback bekommen sollte,weil beim Warenkorb demensprechend ein hohen Geldbetrag angefallen ist, geht man leer aus. Ich bin uach nicht der einzige der sich beschwert. Aber selbst die Kommentar Funkion hat das Unternehem extrem eingeschränkt. Ich kann für die fehlende Cashback z.B. keine Bewertung abgeben,wahrscheinlich weil der Cashback als abgelehnt gilt.
Für meine Begriffe ist das Betrug. Zum einen wird trotz das ich alle Bedingungen eingehalten habe trotzdem abgelehnt. 1. auf der weitergeleitete Händlerseite bleiben 2. Kein Gutschein eingesetzt 3 Keine Ware storniert/retourniert
Und zum anderen habe ich nichtmal die Möglichkeit,dass zu bewerten,obwohl nachweißlich nichts storniert / retournmiet wurde. Was sie Bewertungen ja im allgemeinen verfälscht. Denn so wie ich das sehe können nur die eine Bewertung abgeben, bei dem das Unternehmen Cashback ausgezahlt hat Dann wird es aber wohl kaum negative bis wenige negative Bewertungen geben.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Beim Michelin "CASHBACK" gibt es keinen "CASH BACK" sondern 4 Gutscheine für den nächsten Kauf von Xaleb, 31.12.2023, 15:10 Uhr
Hallo, Ich hätte ja nie gedacht dass mittlerweile große Unternehmen zu solch perfiden Tricks greifen um Lockangebote zu erstellen und frage mich ob dieses Gebahren rechtmäßig ist. Diese [ verkürzte ] Mail habe ich erhalten. Kein CASH BACK. - - - - Lieber Herr ... vielen Dank, dass Sie sich... » Weiterlesen
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