Leserkommentar zum Artikel

Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen des Herstellers

„Cash-Back“-Aktionen und andere Verkaufsförderungsmaßnahmen werden in der Regel vom Händler durchgeführt. Doch wie kann der Händler solche Aktionen für seine Angebote nutzen, wenn sie vom Hersteller durchgeführt werden?

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Beim Michelin "CASHBACK" gibt es keinen "CASH BACK" sondern 4 Gutscheine für den nächsten Kauf

Beitrag von Xaleb
31.12.2023, 15:10 Uhr

Hallo, Ich hätte ja nie gedacht dass mittlerweile große Unternehmen zu solch perfiden Tricks greifen um Lockangebote zu erstellen und frage mich ob dieses Gebahren rechtmäßig ist.

Diese [ verkürzte ] Mail habe ich erhalten.

Kein CASH BACK.

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Lieber Herr ... vielen Dank, dass Sie sich für unsere MICHELIN Produkte entschieden haben und an Ready2Win teilnehmen. Die Zusendung Ihres Rechnungsbelegs war erfolgreich!

Mit unseren Premium Reifen aus der CrossClimate Familie setzten Sie auf ganzjährig überzeugende Sicherheit, auch bei wenig Restprofil.

Nachfolgend erhalten Sie Ihre(n) Cashback Code(s):

Ihr Cashback Code lautet: ... (15 €) Ihr Cashback Code lautet: ... (15 €) Ihr Cashback Code lautet: ... (15 €) Ihr Cashback Code lautet: ... (15 €)

Ihr(e) Cashback Code(s) sind einlösbar bis: 31.10.2024 14:27:31

a) in bis zu zwei Einlösezüge mit je bis zu vier Cashback Codes (Wert je nach erworbener Reifenart). Das bedeutet bis zu maximal 60 € Cashback je Einlösezug.

Voraussetzung für die Einlösung des individuellen Cashback Betrages ist ein erneuter Einkauf bei Ihrem Händler der Wahl, bei dem auch der Kauf der MICHELIN Aktionsreifen stattgefunden hat.

Dabei können Sie aus dem gesamten Händlersortiment wählen, ausgenommen sind Wettbewerbsreifen und Gutscheine.

Dieser erneute Einkauf bei Ihrem Händler der Wahl nach dem Kauf der Aktionsreifen während des Aktionszeitraums binnen zehn Monaten nach Erhalt der Cashback Codes erfolgen.

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Die Sätze habe ich 1:1 übernommen. Es ist also nicht meine Art so deutsch zu reden, gerade der letzte Satz.

Ich soll also innerhalb von 10 Monaten NOCHMAL(!) Reifen kaufen, wo ich doch NEUE Ganzjahresreifen gekauft habe, um dann an 60 Euro zu kommen, was jeder intelligente Mensch tut. Das habe ich doch richtig verstanden, oder?!

Nochmal, meine Frage hierzu: Ist das tatsächlich erlaubt??

Mit freundlichen Grüßen, Zum ersten und letzten mal "Michelin Kunde" gewesen

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Herr von Blaubär, 17.07.2022, 18:28 Uhr

    Wie sieht es eigentlich mit sogenanten Cashback Firmen aus. Gibt es da ein Rechtanspruch? Gleich in zwei Fällen vertröstet mich jetzt so ein Cashback seit 2.6.21 und seit 6.3.21 In beiden fällen wurde der Cashback einfach abgeleht,weil ich angeblich die Ware retourniert hätte. In einem Fall habe... » Weiterlesen

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