Leserkommentar zum Artikel

Geschäftlicher Social-Media-Auftritt: Eigene Rechtstexte erforderlich!

Warum ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite für Social-Media-Auftritte gerade nicht ausreichend ist, wollen wir Ihnen in unserem aktuellen Beitrag erläutern.

» Artikel lesen


Antwort auf Kommentar von Robert F.

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
06.07.2022, 16:00 Uhr

Gerne können Sie bei Instagram die Rechtstexte mittels unseres kostenlosen Hosting-Services (siehe: https://www.it-recht-kanzlei.de/erstellen-impressum-instagram.html ) oder durch Nutzung des Linkbaumservices Wonderlink (siehe: https://www.it-recht-kanzlei.de/wonderlink-dsgvo-konforme-linkbaum-loesung.html ) rechtssicher einbinden.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Herr von Robert F., 06.07.2022, 15:51 Uhr

    Rechtstexte sind ja schön und gut, aber bei Instagram gibt es meines Wissens keine rechtssichere Möglichkeit zur Einbindung solcher Rechtstexte. Ich habe in meinem Shop eine Seite geschrieben mit Datenschutz/Impressum für Instagram. Auf Instagram habe ich anstelle des Links zur Website , den Link... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei