Geschäftlicher Social-Media-Auftritt: Eigene Rechtstexte erforderlich!
Die sozialen Medien haben für Unternehmen in den letzten Jahren als Marketingkanäle massiv an Bedeutung gewonnen. Aus der täglichen Beratungspraxis wissen wir, dass Unternehmer dort nach wie vor rechtlich offene Flanken haben. Warum ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite für Social-Media-Auftritte gerade nicht ausreichend ist, wollen wir Ihnen in unserem aktuellen Beitrag erläutern.
Antwort auf Kommentar von Robert F.
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
06.07.2022, 16:00 Uhr
Gerne können Sie bei Instagram die Rechtstexte mittels unseres kostenlosen Hosting-Services (siehe: https://www.it-recht-kanzlei.de/erstellen-impressum-instagram.html ) oder durch Nutzung des Linkbaumservices Wonderlink (siehe: https://www.it-recht-kanzlei.de/wonderlink-dsgvo-konforme-linkbaum-loesung.html ) rechtssicher einbinden.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Herr von Robert F., 06.07.2022, 15:51 Uhr
Rechtstexte sind ja schön und gut, aber bei Instagram gibt es meines Wissens keine rechtssichere Möglichkeit zur Einbindung solcher Rechtstexte. Ich habe in meinem Shop eine Seite geschrieben mit Datenschutz/Impressum für Instagram. Auf Instagram habe ich anstelle des Links zur Website , den Link... » Weiterlesen
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