Frage des Tages: Haften Online-Händler für Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Online-Marktplätzen?
Kürzlich hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass die Beschränkung der Anredemöglichkeiten im Online-Bestellportal eines Unternehmens auf „Herr“ und „Frau“ eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Personen einer nicht-binären Geschlechtsidentität darstellt. Nun wurden wir gefragt, ob dies auch für Bestellungen bei Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon gilt, wenn diese von Online-Händlern für die Vertragsabwicklung genutzt werden. Dieser Frage gehen wir im folgenden Beitrag auf den Grund und stellen zugleich ein Musterschreiben für Händler bereit, mit dem sie Marktplatz-Betreiber auf evtl. Mängel im Online-Bestellformular hinweisen und um Abhilfe ersuchen können.
Practice what you preach?
Beitrag von Peter Alexander
30.06.2022, 11:56 Uhr
Gleich mal den Newsletter der IT-Recht-Kanzlei abonnieren mit der zwingenden Auswahl einer Anrede als Frau oder Herr...
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben