Leserkommentar zum Artikel

Haften Händler für AGG-Verstöße auf Marktplätzen?

Kürzlich wurde entschieden, dass die Beschränkung der Anredemöglichkeiten im Bestellportal eines Unternehmens auf „Herr“ und „Frau“ eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Personen einer nicht-binären Geschlechtsidentität darstellt.

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Practice what you preach?

Beitrag von Peter Alexander
30.06.2022, 11:56 Uhr

Gleich mal den Newsletter der IT-Recht-Kanzlei abonnieren mit der zwingenden Auswahl einer Anrede als Frau oder Herr...

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