Anspruch auf Schadensersatz bei unberechtigten Abmahnungen?
Wir erläutern, ob unberechtigt Abgemahnte die Kosten der Abmahnung von dem Abmahnenden ersetzt verlangen können.
Abmahnratten
Beitrag von Leser
30.06.2022, 11:15 Uhr
Nach Lesen des Artikels ist klar, dass die Kosten als deliktische Ansprüche nur eingefordert werden können, wenn man dem Abmahnenden Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen kann. Nun, zum Glück gibt es den bedingten Vorsatz - die billigende Inkaufnahme. Es ist dem Abmahnenden schlichtweg egal, ob der rechtswidrig handelt oder nicht, er nimmt es billigend in Kauf. Wer Webseiten und Onlineshop nach ggf. abmahnfähigen Inhalt abgrast, dem ist auch eine umfangreiche Recherche zuzumuten, die Rechtslage zu prüfen und ob überhaupt ein abmahnfähiger Verstoß vorliegt.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben