Anspruch auf Schadensersatz bei unberechtigten Abmahnungen?
Eine Abmahnung flattert ins Haus eines Händlers. Der Vorwurf: Der Händler verstoße angeblich gegen die Preisangabenverordnung oder gegen sonstige Vorschriften des Wettbewerbsrechts. Nach rechtlicher Prüfung durch eine Rechtsanwältin stellt sich aber heraus: Alles nur fake, die Vorwürfe sind haltlos. Doch die rechtliche Überprüfung war aufwendig und kostete Geld. Die IT-Recht Kanzlei erläutert, ob der unberechtigt Abgemahnte nun die Kosten der Abmahnung von dem Abmahnenden ersetzt verlangen kann.
Abmahnratten
Beitrag von Leser
30.06.2022, 11:15 Uhr
Nach Lesen des Artikels ist klar, dass die Kosten als deliktische Ansprüche nur eingefordert werden können, wenn man dem Abmahnenden Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen kann. Nun, zum Glück gibt es den bedingten Vorsatz - die billigende Inkaufnahme. Es ist dem Abmahnenden schlichtweg egal, ob der rechtswidrig handelt oder nicht, er nimmt es billigend in Kauf. Wer Webseiten und Onlineshop nach ggf. abmahnfähigen Inhalt abgrast, dem ist auch eine umfangreiche Recherche zuzumuten, die Rechtslage zu prüfen und ob überhaupt ein abmahnfähiger Verstoß vorliegt.
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