OLG Stuttgart: Keine englische Textilkennzeichnung in deutschsprachigen Online-Angeboten
Wer Textilprodukte online verkauft, muss nach der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2001 zwingend die Faserzusammensetzung ausweisen. Hierbei dürfen nur solche Faserbezeichnungen verwendet werden, die in Anhang I der Verordnung ausdrücklich zugelassen sind. Vor allem für Händler mit grenzüberschreitenden Liefergebieten ist die korrekte Sprache der Textilkennzeichnung seit jeder ein Problem. Einerseits möchten sie so viele internationale Verbraucher wie möglich gleich effizient informieren, andererseits weisen die Textilkennzeichnungsvorschriften klare Sprachvorgaben aus. Dass eine rein englische Textilkennzeichnung in deutschsprachigen Angeboten unzulässig ist, entschied das OLG Stuttgart mit einem jüngst bekannt gewordenen Urteil vom 18.10.2018 (Az. 2 U 55/18).
HERR
Beitrag von W.B
08.05.2022, 21:43 Uhr
Ist ein mehrsprachiges (deutscher und englischer ) Etikett zulässig?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben