Rückabwicklung eines Kaufvertrags: Über ein im Fernabsatz erworbenes Radarwarngerät
Der BGH hat entschieden, dass bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann besteht, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.
Wie immer-Gesetzgebung lückenhaft!!!
Beitrag von RH
09.06.2010, 03:10 Uhr
Ich bin das erste Mal hier auf der Seite, weil ich mich nochmalig wegen der geänderten, neuen Gesetzgebung, die ab dem 11. Juni in Kraft tritt schlau machen wollte. Ganz im Ernst, einerseits Vorteile in Sachen Verkürzung des Widerrufs, dennoch aber die volle A.... Karte, da unsere lieben Freunde der ausübenden Gesetzgebung, doch wieder ein Mal, nicht auf alles eine Antwort haben, sondern sich extrem große Lücken lassen, die in einem Prezidenz Urteil, dann zum Ausdruck und Leiden des Verkäufers zum Ausdruck gebracht werden. Die armen Verkäufer, die zuvor in diesem Bereich abgemahnt worden sind, diese sollen nun nochmalig zahlen und wahrscheinlich noch viel mehr, bei Widerverstoß?!!! !!!Nur weil Sie Ihre Abmahnung vergessen haben zu kündigen???!!! Das ist wirklich Bull....!!! "Kann unsere Gesetzgebung nicht so einen klaren Kopf haben und sagen: Durch die neue gesetzliche Regelung und deren Inkrafttreten am Tag X, erlischt die zuvor gegangene Gesetzesregelung!" en Sie eventuell nochmalig bestraft werden, weil sich die Gesetzgebung geändert hat Warum muss bzw. kann ich nicht bei Ebay, es mir wesentlich einfacher, dem Server Standart (extrem schwach & für eine AG nicht representativ ausgestattet), in das vorgesehene Feld der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung folgenden Wortlaut ein setzen:
1. Die aktuelle Regelung unserer Gesetzgebung finden Sie, lieber Käufer wie folgt:Siehe meine hier hinterlegte "mich"- Seite bei Ebay, dort können Sie alle aktuellen Gesetzgebungen zum Kaufen im Internet,vor einem Kauf nachlesen.
oder
2. Bitte klicken Sie hierzu auf den Button "mich"-Seite, Sie werden dann sofort,zur aktuellen Gesetzgebung im Internet weiter geleitet.Bitte lesen Sie diese vor einem Kauf immer Sorgfältig.
!!!Das würde auch den Servern, die bereit gestellt werden, gerade noch gerecht werden!!!
Was den internationalen Verkauf betrifft, kann das für uns deutsche Händler nur ein grosser Alptraum werden!
Für den nationalen Bereich der Rücksendung, ist nun schon die Kategorie " Spasskauf", die Nummer Eins, im Inhaltsverzeichnis von Ebay hinterlegt, unter der Suche auch zu finden: " Wie mache ich einen Konkurrenten oder anderen Anbieter, auf legalem Weg finanziell platt??? Ganz einfach: In dem ich,als Testkäufer, bei diesem einkaufe, die Artikel dann doch nicht möchte und Sie diesem gegen Erstattung aller entrichteten Kosten + Rückversandspauschale erstatte!
Es wird echt immer schlimmer!!! Unsere asiatischen Freunde, werden sich gegen die Neuregelung im elktronischen Bereich keinerlei Gedanken machen müssen, dafür ist deren Regelung zu wackelig und es werden immer mehr Ausschlüsse der Gestzgebung als Unterpunkte fest gehalten werden, die einen Ausschluss der Gestzgebung bieten.
Das ist doch bei unserem heiligsten Paragraphen des Grundgesetzes auch so 1. die Würde des Menschen......, bla bla bla, ist durch mehr unterpunkte des Gesetzes ausgeschlossen, da leider unsere gestzgebung nicht in der Lage ist, eine klare Linie zu fahren, traurig!!!;-(
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Radarwarngerät von Paul Grote, 28.11.2009, 12:50 Uhr
Sorry, aber ich finde es schon sehr lustig, mit welchen Sachen sich die deutschen Gerichte beschäftigen müssen. Ein Radarwarngerät? Wer kauft denn so was? Gibt es diese "Typen" denn wirklich, die glauben, dass sie für über 1000,-EUR ein Gerät erwerben können, um nicht geblitzt zu werden? Da kann... » Weiterlesen
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