FAQ zum ElektroG – Kostspielige Verstöße vermeiden
Wer in Deutschland Elektrogeräte über einen Online-Shop vertreiben möchte, muss die Vorgaben des ElektroG beachten. Bei Verstößen hiergegen drohen empfindliche Bußgelder. Dies musste kürzlich auch ein von uns betreuter Online-Händler erfahren, der wegen eines Verstoßes gegen das ElektroG vom zuständigen Umweltbundesamt auf ein Bußgeld in Höhe von 25.000,- EUR in Anspruch genommen wurde. Den rechtlichen Hintergrund und die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem ElektroG erläutern wir in unserem aktuellen Beitrag.
Rechtzeitig aktiv werden
Beitrag von Ulrich Holst
01.04.2022, 12:46 Uhr
Wir mussten die Erfahrung machen, dass die EAR-Registrierung sehr aufwändig ist und mehr als 3 Monate Bearbeitungszeit bei der EAR-Stiftung in Anspruch nahm (2019). Monatlich muß dann gemeldet werden wieviel Stück in Verkehr gebracht worden sind. Säumnis wird vom Umweltamt mit hohen Bußgeld belegt.
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