LAG Köln: Zugang einer E-Mail muss Absender beweisen
E-Mails sind praktisch – aber kein sicherer Zustellnachweis. Das LAG Köln entschied: Wer den Zugang einer E-Mail behauptet, muss auch beweisen, dass sie tatsächlich beim Empfänger angekommen ist.
Frau
Beitrag von Mees
24.03.2022, 16:22 Uhr
Hallo,
somit kann der Absender im Ernstfall nichts beweisen, denn den Versand einer Lesebestätigung lässt sich durchaus unterbinden. Setzen sich die Entscheider eigentlich mit Mail-Programmen konsequent auseinander? Ich blocke den Versand von Lesebestätigungen regelmässig ab, denn ich mag es nicht, wenn man mich zum Lesen irgendwelcher, insbesondere unerwünschten, Werbe-Angebote abchecken will.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Masterarbeit - Beweisführung der Zustellung im E-Mail Verkehr von Stefan Bauer, 16.08.2022, 12:59 Uhr
es gibt dazu eine gute Masterarbeit (2022) die die Beweisführung der Zustellung im E-Mail-Verkehr thematisiert: https://www.cubewerk.de/wp-content/uploads/2022/06/Stefan_Bauer_Beweisfuehrung_E-Mail_Fiktion_Zugangsfiktion_Zustellnachweise_E-Mail.pdf
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben